LM SPORTCARS · STAND 09.07.2026
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die Fahrzeugvermietung
Gültig für Reservationen, Mietverträge, Fahrzeugübergaben und Zusatzleistungen
Wichtiger Hinweis: Fahrzeugdaten, Kontrollschilder, Kautionen, Kilometerpakete und Selbstbehalte können je nach Fahrzeug, Versicherung, Fahrerprofil und Reservation variieren. Verbindlich sind immer die Angaben im Mietvertrag, in der schriftlichen Reservation und im Übergabeprotokoll.
Kurzfassung für Mieter
- Der Mieter muss einen gültigen Führerausweis und einen amtlichen Ausweis vorlegen.
- Nur im Mietvertrag genannte und von LM Sportcars genehmigte Personen dürfen fahren.
- Auslandsfahrten sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung erlaubt.
- Rennen, Drift, Burnout, Trackdays, Launch-Control-Missbrauch, ESP-Deaktivierung und unsachgemässe Nutzung sind verboten.
- Fotos und Videos bei Übergabe und Rückgabe gelten als Bestandteil des Übergabeprotokolls.
- Bussen, Mehrkilometer, Schäden, Reinigung, Geruchsbeseitigung, Abschleppkosten und Administrationsaufwand gehen zu Lasten des Mieters.
Variable Angaben pro Fahrzeug
Diese Punkte werden nicht pauschal in den AGB festgelegt, sondern pro Fahrzeug bzw. Reservation im Mietvertrag oder in der schriftlichen Bestätigung eingetragen:
| Variable Angabe | Massgebend ist |
|---|---|
| Fahrzeug, Marke, Modell, Kontrollschild | Mietvertrag / Übergabeprotokoll |
| Mietdauer, Abholung, Rückgabe | Reservation / Mietvertrag |
| Mietpreis, Spezialangebot, Rabatte | Schriftliche Offerte / Reservation |
| Kaution und Rückzahlungsmodalitäten | Mietvertrag / schriftliche Reservation |
| Kilometerbegrenzung und Mehrkilometerpreis | Mietvertrag / Angebot |
| Selbstbehalt Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko | Mietvertrag / Versicherungspolice |
| Zusatzfahrer und Auslandsbewilligung | Schriftliche Bestätigung von LM Sportcars |
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Reservationen, Mietverträge, Fahrzeugübergaben und Zusatzleistungen von LM Sportcars. LM Sportcars kann Fahrzeuge selbst vermieten, von privaten Eigentümern bereitstellen lassen oder eine Vermietung vermitteln. Vertragspartner ist der im Mietvertrag genannte Vermieter. Bei Widersprüchen zwischen AGB und Mietvertrag gehen die individuellen Angaben im Mietvertrag, in der schriftlichen Reservation oder im Übergabeprotokoll vor.
2. Voraussetzungen für die Miete
Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen gültigen Führerausweis der Kategorie B besitzen und vor Mietantritt einen amtlichen Ausweis sowie den Führerausweis vorlegen. Je nach Fahrzeug kann LM Sportcars ein höheres Mindestalter, eine längere Fahrpraxis, zusätzliche Dokumente oder eine Ablehnung der Reservation verlangen. Ohne vollständige und gültige Unterlagen kann die Fahrzeugübergabe verweigert werden; der Mietpreis bleibt geschuldet, sofern die Verweigerung auf fehlende Voraussetzungen des Mieters zurückzuführen ist.
3. Reservation, Zahlung und Annullation
Reservationen sind per Website, Nachricht, E-Mail, Telefon oder Social Media möglich. Eine Reservation gilt als verbindlich, sobald sie von LM Sportcars bestätigt wurde. Der Mietpreis ist grundsätzlich vor Mietantritt vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Annullationen müssen spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Bei verspäteter Annullation, Nichterscheinen oder Nichtbenutzung kann der gesamte Mietpreis geschuldet bleiben. LM Sportcars kann eine Reservation aus sachlichen Gründen stornieren oder verschieben, insbesondere bei technischem Defekt, Unfall, Sicherheitsbedenken, schlechtem Wetter, fehlender Verfügbarkeit, Versicherungsproblemen oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter.
4. Preise, Kaution und Rückzahlung
Massgebend sind die vereinbarten Preise gemäss Offerte, Inserat, Reservation oder Mietvertrag. Zusatzkosten wie Verlängerungen, Mehrkilometer, Reinigung, Bussen, Administrationsgebühren, Schäden, Wertminderung, Mietausfall, Abschlepp- oder Bergungskosten können zusätzlich verrechnet werden. Eine Kaution wird nur verlangt, wenn sie im Angebot, Mietvertrag oder bei der Reservation vorgesehen ist. LM Sportcars ist berechtigt, die Kaution bis zum Abschluss sämtlicher Schadenabklärungen sowie bis zum Eingang allfälliger Verkehrsdelikte, Behördenforderungen oder offener Rechnungen zurückzubehalten. Sofern keine offenen Forderungen bestehen, erfolgt die Rückzahlung der Kaution innert 30 Kalendertagen nach ordnungsgemässer Fahrzeugrückgabe.
5. Mietdauer, Verlängerung und verspätete Rückgabe
Die Mietdauer beginnt und endet zu den vereinbarten Zeiten. Eine Verlängerung ist nur mit vorgängiger Zustimmung von LM Sportcars gültig. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten, Mietausfall, Umtriebsentschädigungen und weitere Schäden verrechnet werden. Bei erheblicher Verspätung, fehlender Erreichbarkeit oder Nicht-Rückgabe kann LM Sportcars Massnahmen zur Sicherstellung des Fahrzeugs einleiten.
6. Kilometerregelung und Mehrkilometer
Die Kilometerbegrenzung richtet sich nach der schriftlichen Reservation oder dem Mietvertrag. Sofern ein Paket ohne Kilometerbegrenzung vereinbart wurde, gilt eine faire und normale Nutzung. Aussergewöhnlich hohe Kilometerleistungen, missbräuchliche Nutzung oder Abweichungen vom vereinbarten Zweck können nachträglich überprüft und nach Aufwand bzw. gemäss Vereinbarung verrechnet werden. Überschreitungen einer vereinbarten Kilometerlimite werden zum vereinbarten Mehrkilometerpreis belastet.
7. Übergabe, Rückgabe und Beweissicherung
Bei Übergabe und Rückgabe wird der Fahrzeugzustand dokumentiert. Fotos und Videos des Fahrzeugs, des Innenraums, der Felgen, Pneus, Scheiben, Karosserie, Anzeigen und Kilometerstände bilden einen integrierenden Bestandteil des Übergabeprotokolls. Der Mieter hat erkennbare Schäden sofort bei Übergabe zu melden. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort, mit sämtlichen Schlüsseln, Papieren und Zubehör zurückzugeben. LM Sportcars kann Schäden oder Beanstandungen auch nach Rückgabe innert angemessener Frist geltend machen, insbesondere wenn diese erst bei Reinigung, Werkstattprüfung oder Auswertung von Fahrzeugdaten sichtbar werden.
8. Tankregel und Treibstoff
Das Fahrzeug wird grundsätzlich vollgetankt übergeben und ist vollgetankt mit dem vorgeschriebenen Treibstoff zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Hochleistungsfahrzeugen ist ausschliesslich der vorgeschriebene Treibstoff zu verwenden, insbesondere Bleifrei 98 oder V-Power, wenn dies verlangt wird. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, werden die Tankkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr gemäss Preisliste bzw. nach Aufwand verrechnet. Die Tankquittung ist auf Verlangen vorzulegen.
9. Nutzung und materialschonender Betrieb
Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältiger, vorschriftsgemässer und materialschonender Nutzung. Der Motor ist bis zum Erreichen der Betriebstemperatur schonend zu betreiben. Hohe Drehzahlen, Launch-Control, Kickdowns, Kavalierstarts und starke Beschleunigungen im kalten Zustand sind untersagt. Übermässiger Reifen-, Bremsen-, Kupplungs- oder Motorverschleiss wird nach effektivem Schaden bzw. nach Aufwand verrechnet.
10. Verbotene Nutzungen
Rennen, Trackdays, Drift, Burnout, 1/4-Meilen-Rennen, Wettbewerbe, Fahrtrainings ohne schriftliche Zustimmung, Deaktivieren von ESP/Traktionskontrolle, gewerbliche Personenbeförderung, Fahrschule, Abschleppen, Transporte gefährlicher Güter, Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss sowie jede unsachgemässe Nutzung sind verboten. Bei solchen Fällen kann die Versicherungsdeckung entfallen; sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
11. Fahrer, Zusatzfahrer und Schlüsselweitergabe
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von schriftlich genehmigten Zusatzfahrern geführt werden. Zusatzfahrer müssen vor Mietantritt vollständig gemeldet und von LM Sportcars akzeptiert werden. Die Weitergabe des Fahrzeugschlüssels oder des Fahrzeugs an nicht genehmigte Personen ist untersagt. Der Mieter haftet für Handlungen, Schäden, Bussen und Vertragsverletzungen von Zusatzfahrern oder nicht genehmigten Personen wie für eigene Handlungen.
12. Auslandsfahrten
Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur in der Schweiz gefahren werden. Auslandsfahrten sind nur erlaubt, wenn LM Sportcars diese vor Mietbeginn schriftlich bewilligt hat. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, Vorschriften im Ausland einzuhalten, insbesondere Maut, Vignetten, Umweltzonen, Zoll- und Einreisevorschriften. Ohne schriftliche Bewilligung können Auslandsfahrten als Vertragsverletzung gelten und zum Wegfall der Versicherungsdeckung führen.
13. Verbote im Fahrzeug und Reinigung
Rauchen, Shisha, Vaping, Essen, Tiere und starke Verschmutzungen im Fahrzeug sind ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt. Bei Rauchgeruch oder unerlaubtem Rauchen beträgt die Reinigungs- und Geruchsbeseitigungspauschale mindestens CHF 300.00, sofern der effektive Aufwand nicht höher ist. Weitere Reinigungs-, Polster-, Ozon- oder Aufbereitungskosten werden nach Aufwand verrechnet.
14. Versicherung und Selbstbehalte
Die gesetzlich erforderliche Haftpflichtversicherung sowie eine Teilkasko- oder Vollkaskodeckung können je nach Fahrzeug im Mietpreis enthalten sein. Art, Umfang und Höhe der Selbstbehalte variieren je nach Fahrzeug, Versicherung, Schadenart, Fahrerprofil und Reservation. Massgebend sind die im Mietvertrag genannten Selbstbehalte sowie die Versicherungsbedingungen. Schäden bis zur Höhe des jeweiligen Selbstbehalts gehen zulasten des Mieters. Wird eine Versicherungsleistung wegen Vertragsverletzung, Grobfahrlässigkeit, Alkohol, Drogen, Raserdelikt, unerlaubtem Fahrer, unerlaubter Auslandfahrt, Fehlmanipulation oder unsachgemässer Nutzung abgelehnt oder reduziert, haftet der Mieter für den nicht gedeckten Betrag.
15. Schäden, Unfälle, Diebstahl und Pannen
Unfälle, Schäden, Kratzer, Felgenschäden, Reifenschäden, Glasbruch, technische Auffälligkeiten, Warnmeldungen, Diebstahl, Vandalismus oder Pannen sind LM Sportcars unverzüglich zu melden. Bei Unfall, Personenschaden, Drittschaden, Diebstahl, Vandalismus, Wildschaden oder unklarer Schuldfrage ist unverzüglich die Polizei beizuziehen und ein Rapport erstellen zu lassen. Der Mieter darf keine Schuldanerkennung abgeben und keine Reparatur ohne Zustimmung von LM Sportcars veranlassen.
16. Reifen, Felgen, Mechanik, Elektronik und Schlüssel
Reifen-, Felgen-, Bremsen-, Motor-, Getriebe-, Kupplungs-, Fahrwerks-, Elektronik- und sonstige technische Schäden sind nicht gedeckt, wenn sie durch unsachgemässe Nutzung, Überbeanspruchung, Fehlmanipulation, falschen Treibstoff, Ignorieren von Warnmeldungen oder vertragswidriges Verhalten verursacht wurden. Verlorene oder beschädigte Fahrzeugschlüssel inklusive Ersatz, Programmierung, Codierung, Abschleppkosten und allfälliger Standzeiten gehen vollumfänglich zulasten des Mieters.
17. Verkehrsübertretungen, Bussen und Gebühren
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer bis zur ordnungsgemässen Rückgabe für sämtliche Verkehrsübertretungen, Parkbussen, Mautgebühren, Vignetten, Abschleppkosten, Umweltzonengebühren, Radar- und Ordnungsbussen sowie ähnliche Forderungen. LM Sportcars ist berechtigt und verpflichtet, Behörden auf Anfrage die Daten des Mieters bzw. Fahrers mitzuteilen. Für einfache administrative Aufwände kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben werden; bei Behördenanfragen, Bussen, Nachbearbeitung oder erhöhtem Aufwand kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Fall verrechnet werden.
18. Polizeiliche Sicherstellung oder Beschlagnahmung
Wird das Fahrzeug infolge eines vom Mieter, Fahrer oder Mitfahrer verursachten Ereignisses sichergestellt, abgeschleppt, blockiert oder beschlagnahmt, trägt der Mieter sämtliche daraus entstehenden Kosten, Gebühren, Mietausfälle, Standkosten, Abschleppkosten, Rechtsverfolgungskosten und weiteren Schäden.
19. Veröffentlichte Fotos und Videos als Beweismittel
Vom Mieter, Fahrer oder Mitfahrer veröffentlichte Fotos, Videos, Social-Media-Beiträge, Standortdaten oder sonstige Inhalte können bei der Abklärung von Schäden, Vertragsverletzungen, Verkehrsdelikten oder Versicherungsfällen als Beweismittel verwendet werden.
20. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden, Kosten, Gebühren und Forderungen, die während der Mietdauer entstehen oder durch sein Verhalten, Zusatzfahrer, Mitfahrer oder Dritte verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig. Dazu gehören insbesondere Selbstbehalte, nicht gedeckte Schäden, Wertminderung, Mietausfall, Abschlepp- und Bergungskosten, Expertisen, Administrationsaufwand, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten. Bei schwerer Vertragsverletzung kann eine Mindestumtriebsentschädigung von CHF 1’000.00 verrechnet werden, zuzüglich weitergehender Schäden.
21. Haftung von LM Sportcars
LM Sportcars haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Reiseausfälle, Termine, Hotelkosten, Ersatztransport, persönliche Gegenstände im Fahrzeug oder sonstige Folgeschäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben vorbehalten.
22. Fahrzeugortung und Datenschutz
Fahrzeuge können aus Sicherheits-, Diebstahlschutz-, Versicherungs- und Beweisgründen mit GPS, Telematik, Dashcam- Vorbereitung oder Diagnose-/Tracking-Systemen ausgestattet sein. Daten können verwendet werden zur Ortung bei Diebstahl, Vertragsverletzung, Panne, Unfall, Nicht-Rückgabe, Schadenabklärung, Bussenbearbeitung oder Durchsetzung rechtlicher Ansprüche. Personenbezogene Daten wie Ausweis, Führerausweis, Kontaktdaten, Vertragsdaten und Zahlungsinformationen werden zur Abwicklung der Miete, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Schadenbearbeitung und Rechtsdurchsetzung verwendet und nur soweit notwendig an Versicherungen, Behörden, Inkasso, Werkstätten oder weitere beteiligte Stellen weitergegeben.
23. Inkasso und Zahlungsverzug
Offene Forderungen sind innert der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verrechnet werden. LM Sportcars ist berechtigt, Forderungen an ein Inkassounternehmen oder an Rechtsvertreter zu übergeben.
24. Änderungen, salvatorische Klausel und Gerichtsstand
LM Sportcars kann diese AGB jederzeit anpassen. Für eine Reservation gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Fahrzeugübergabe kommunizierten AGB. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz bzw. Wohnsitz des im Mietvertrag genannten Vermieters; LM Sportcars bzw. der Vermieter bleibt berechtigt, Ansprüche auch am Wohnsitz oder Sitz des Mieters geltend zu machen.
25. Anerkennung der AGB
Mit der Reservation, Bezahlung, Übernahme des Fahrzeugs oder Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Hinweis: Diese AGB sind als Website- und Vertragsgrundlage formuliert. Die konkreten Fahrzeugwerte, Kautionen, Kilometerpakete und Selbstbehalte werden pro Mietvertrag separat eingetragen.
